Vermietung ganzes Haus für Anlässe, Lager etc. |
Preise CHF |
1 Übernachtung am Wochenende bei öffentlichem Hüttebetrieb, ab 17:00 Uhr bis 10:00 Uhr (z.B. Freitag auf Samstag / Samstag auf Sonntag) |
200.00 |
Bewirtung am Wochenende durch Hüttenwarte | auf Anfrage |
1 Tag ohne Übernachtung (Montag bis Freitag, ausserhalb Hüttendienst) | 100.00 |
1 Tag mit Übernachtung (Montag bis Freitag, ausserhalb Hüttendienst jeweils bis 10 Uhr) | 250.00 |
2 Tage mit Übernachtung | 350.00 |
3 Tage mit Übernachtung | 450.00 |
4 Tage mit Übernachtung | 550.00 |
5 Tage mit Übernachtung | 650.00 |
> Mehrwöchige Ferien/Lager sind nur im Juli & August möglich (Schulferien Kriens) | |
örtliche Beherbergungsabgabe (-.90) und Kurtaxe (1.-) pro Person diese Abgaben werden mit dem Mietvertrag in Rechnung gestellt. |
1.90 |
Endreinigung, falls nicht durch den Mieter selbst | 150.00 |
Reinigung bei aussergewöhnlicher Verschmutzung, nach Aufwand | 80.-/h |
Bezug von Getränken/Kaffee über die Gibelegg wird sep. abgerechnet (Spezialpreise bei Vermietungen ohne Hüttenwartbewirtung) | zusätzlich |
"Zapfengeld" pauschal pro Person ab 18 Jahren (ohne Getränkebezug von der Gibelegg) | 20.00 |
Spezialpreis für Mitglieder Turnverein Kriens (TVK) oder Turnerinnenverein Kriens (TiV) | auf Anfrage |
Allgemeines |
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Die Preise sind pauschal inkl. Nebenkosten (Wasser, Heizung, Holz, Strom, Versicherung) |
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Aus rechtlichen Gründen werden die Mietverträge nur mit Erwachsenen ab 20 Jahren abgeschlossen. Es ist zwingend, dass während der ganzen Mietdauer Gruppen mit Kindern und Jugendlichen in Begleitung einer erwachsenen Person sind. |
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Preisänderungen bleiben vorbehalten und sind jederzeit möglich. Es gelten die besonderen Bestimmungen des Mietvertrags. |
Über das Osterwochende, an Weihnachten (24./25.12) und an Silvester (31.12/01.01) wird die Gibelegg nicht vermietet.